Ihr gutes Recht nach einem Unfall: Unabhängige Begutachtung ohne Kosten für Sie.
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Nach § 249 BGB ist die gegnerische Haftpflichtversicherung gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. Dazu zählen auch die **vollständigen Kosten für ein unabhängiges Kfz-Gutachten** durch das Ingenieurbüro Pektas.
Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung geschickten Regulierer zu akzeptieren. Sie haben das Recht auf einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ein Unfallwagen verliert trotz Fachreparatur an Marktwert. Wir ermitteln die genaue Wertminderung, die Ihnen von der Versicherung finanziell ausgezahlt werden muss.
Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung steht Ihnen eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung oder ein gleichwertiger Mietwagen zu.
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Gegenseite auch Ihren Rechtsanwalt für die Schadenregulierung bezahlen. Wir vermitteln auf Wunsch erfahrene Fachanwälte.
Gegnerische Versicherungen versuchen häufig, eigene Gutachten zu erstellen, um Reparaturkosten oder Wertminderungen zu kürzen. Als Ihr unabhängiger Gutachter sichert Semih Pektas Ihre Ansprüche in voller Höhe – neutral, objektiv und rechtssicher.
Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.