Wichtige Antworten rund um Kfz-Gutachten, Kosten und Rechte nach einem Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) entstehen für Sie als Geschädigten grundsätzlich KEINE Kosten. Die Gesamtkosten für den unabhängigen Sachverständigen sowie ggf. für einen Rechtsanwalt müssen zu 100 % von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen werden.
Ja! Das Ingenieurbüro Pektas bietet eine mobile Vor-Ort-Begutachtung an. Wir kommen direkt zu Ihrem Standort in Hamm, zum Unfallort, in Ihre Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause.
Ein unabhängiges Gutachten ist ab einer Bagatellschadensgrenze (ca. 750–1.000 €) unverzichtbar. Es sichert Ihnen beweissicher alle Ansprüche bezüglich Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung.
Sie sind NICHT verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Sie haben das freie Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens wie das Ingenieurbüro Pektas zu beauftragen.
Nach der Vor-Ort-Besichtigung erstellen wir Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden und übermitteln es digital sowie postalisch.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall zu erwerben. Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand auf dem regionalen Markt.
Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.